Salberga Psalter, 8. Jh., Staatsbibliothek

Geschichte der Stiftung

Nach dem Zweiten Weltkrieg und der Auflösung Preußens im Jahre 1947 waren die Sammlungen des preußischen Staates zum Teil zerstört, verschleppt oder zerstreut. Im östlichen Teil Deutschlands wurden die bestehenden Häuser, insbesondere die der Museumsinsel und die Staatsbibliothek Unter den Linden, provisorisch wieder hergestellt und genutzt. In Westdeutschland übernahmen vorübergehend einige Länder treuhänderisch die Verantwortung für die Bestände.

Am 25. Juli 1957 wurde das Gesetz über die Errichtung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz erlassen. Es stützt sich auf das Grundgesetz, wonach bei überwiegendem Bundesinteresse die Rechtsnachfolge bei ehemals preußischem Vermögen durch Bundesgesetz geregelt werden konnte. Nach Jahren verfassungsrechtlicher Auseinandersetzungen zwischen dem Bund und einigen Ländern konnte die Stiftung mit Sitz in Berlin 1961 ihre Arbeit aufnehmen.

Neben dem Bund waren zunächst die preußischen Nachfolgeländer Baden-Württemberg, Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, ab 1975 alle Bundesländer in Westdeutschland der Stiftung beigetreten. Später regelte der Einigungsvertrag zunächst vorläufig die Einbeziehung der ehemaligen DDR-Einrichtungen in die Stiftung (Staatliche Museen zu Berlin, Deutsche Staatsbibliothek, Merseburger Dienststelle des Zentralen Staatsarchivs der DDR).

Mit dem 1992 erfolgten Beitritt aller neuen Bundesländer zur Stiftung kam es 1994 zur Bestätigung einer dauerhaften Regelung.
 
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