Aufbau der Stiftung
Oberstes Beschlussorgan der Stiftung ist der aus Vertretern des Bundes
und der sechzehn Länder zusammengesetzte Stiftungsrat. Ein
fünfzehnköpfiger Beirat, in dem die einschlägigen Wissenschaften
vertreten sind, ist beratendes Organ.
Der Präsident führt die Beschlüsse des Stiftungsrates aus und nimmt die
laufenden Angelegenheiten der Stiftung wahr. Die dem Präsidenten
unmittelbar unterstellte Hauptverwaltung setzt die
Grundsatzentscheidungen des Stiftungsrates um. Sie ist in zwei
Abteilungen (Organisation / Haushalt / Innerer Dienst und Personal)
gegliedert.
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